Donnerstag, 1. September 2016

Richter bestätigen: "Vegan ist keine Mangelernährung!"


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Mit dieser Darstellung begründete das Landessozialgericht von Rheinland-Pfalz in Mainz am 2. Juni die Abweisung der Klage einer Krankenkasse gegen die Bundesrepublik Deutschland. 

Die besagte Krankenkasse, vermutlich die BKK Provita, wollte mit der Klage durchsetzen, ihren vegetarischen und veganen Mitgliedern für die Laboruntersuchung von "kritischen Nährstoffen" einen Betrag von 75,- € im Jahr als Kassenleistung zur Verfügung zu stellen. Dies war vom Bundesversicherungsamt untersagt worden.

Das Landessozialgericht wies die Klage ab mit der Begründung:
"Erforderlich sei aber, dass die Leistung bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig sei, um ein drohendes Krankheitsrisiko abzuwenden. Dies sei hier nicht der Fall. Bei vegetarischer bzw veganer Ernährung sei nicht allgemein ein Vitamin B 12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten.

Das Urteil vom 02.06.2016, Aktenzeichen L 5 KR 66/15 KL, ist noch nicht rechtskräftig. Ob dem Urteil und der Begründung ein Gutachten zu Grunde liegt konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.

Die Sommerpause erkläre ich hiermit endgültig für beendet. In Kürze folgt die Artikelserie "Vegan denken lernen".

Foto:        www.pixabay.com 

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